Schulleben

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Unsere SMV

Wer sind wir?

Unsere SMV besteht aus den gewählten Klassensprechern der Klassenstufen 5-10 und unseren beiden Schulsprechern. Unterstützt werden die Schüler durch die Vertrauenslehrkräfte Herr Haumann und Herr Scheu.

Aufgabenfelder der SMV

Die Schülermitverantwortung ist Sache aller Schüler. Es darf und soll sich jeder am Schulleben Beteiligte angesprochen fühlen, sich in die Belange der Schule einzumischen. Schülermitverantwortung bedeutet auch, Schülerinnen und Schüler tatsächlich in die Verantwortung zu nehmen. In einem harmonischen Miteinander aller am Schulbetrieb Beteiligten liegt eine große Chance. Ein gutes Schulklima wirkt sich auf alle Schülerinnen und Schüler aus.

Die SMV...

  • ist Sache aller Schüler der gesamten Schule.
  • stellt sich ihre Aufgaben selbst, soweit sie nicht durch das Schulgesetz oder sonstige Rechtsvorschriften festgelegt sind. Dazu gehören insbesondere:
    • Gemeinschaftsaufgaben der Schüler. Insbesondere soll die Schülermitverantwortung die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. Sie kann dafür eigene Veranstaltungen durchführen. Diese müssen allen zugänglich sein und dürfen nicht einseitig den Zielsetzungen bestimmter politischer, konfessioneller oder weltanschaulicher Gruppen dienen;
    • die Aufgabe der Organe der Schülermitverantwortung, sich aus dem Schulleben ergebende Interessen der Schüler zu vertreten.
  • hat die Gelegenheit, in allen dafür geeigneten Aufgabenbereichen der Schule mitzuarbeiten. Dies schließt die Vertretung der Schüler in der Schulkonferenz ein. Außerdem können dazu mit ihrem Einverständnis gehören:
    • Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts im Rahmen der Bildungspläne einschließlich der Erprobung neuer Unterrichtsformen;
    • Beteiligung an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben der Schule sowie Aufgaben im Ordnungs- und Aufsichtsdienst. Dabei soll den Schülern nach Möglichkeit Gelegenheit gegeben werden, Eigeninitiative zu entfalten;
    • Teilnahme von Schülervertretern an Teilkonferenzen im Rahmen der Konferenzordnung.